Auch zum Jahreswechsel werden viele Stromkunden in Deutschland Post von ihrem Stromanbieter erhalten. In dem Brief vom Stromanbieter wird dann die fast schon gewohnte (und leider total notwendige) Strompreiserhöhung angekündigt. Wichtig: Wenn sie von einer Strompreiserhöhung betroffen sind haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Je nach Anbieter beträgt dieser 2-4 Wochen. Wenn sie die Ankündigung zur Strompreiserhöhung per Post bekommen sollten sie daher umgehend die Strompreise mit dem Vergleichsrechner vergleichen und ihren aktuellen Stromanbieter kündigen. Eine Stromlücke durch den Wechsel muss keiner befürchten, die Versorgung mit Strom ist in jeden Fall gesichert.
Im Gegensatz zu den Preiserhöhungen bei Gasanbietern geht es bei den Stromanbietern noch etwas moderater: durchschnittlich werden etwa 4% höhere Kosten auf die Verbraucher zukommen.
Als Begründung wird die Erhöhung von Netzentgelten sowie die leicht gestiegene EEG-Umlage genannt. Netzentgelte sind an die Stromnetzbetreiber (Stromleitungen) zu zahlen. Die EEG-Umlage ist die Förderung von nachhaltigen Ökostrom.
Preiserhöhungen können durch den Wechsel des Stromanbieters vermieden werden. Oft kann sogar noch kräftig gespart werden. Stromkunden sollten daher unbedingt einen kostenlosen Stromvergleich durchführen. Dies ist bereits mit der Eingabe der Postleitzahl sowie des jährlichen Stromverbrauchs in kWh (können sie z.B. aus der letzten Jahresabrechung ablesen) möglich.